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SPD Ober-Olm

Neuaufstellung Regionalplan Rheinhessen-Nahe, Teilplan Windenergienutzung

Ankündigungen

Stellungnahme der SPD-Fraktion Ober-Olm, im Rahmen des Anhörungsverfahrens Sehr geehrte Damen und Herren, Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Teilplan Windenergienutzung äußert sich die SPD-Fraktion im Gemeinderat Ober-Olm wie folgt: Der derzeitige Entwurf des Regionalplans sieht lediglich ein Vorranggebiet Windenergie innerhalb der VG Nieder-Olm vor. Hierbei handelt es sich um eine Vorrangfläche, die die beiden Gemarkungen Mainz-Ebersheim und Klein-Winternheim (Vorrangfläche Nr. 1 gem. Entwurf) umfasst. Die Größe beträgt insgesamt 185 ha, eine Verteilung auf die Germarkungen ist nicht benannt.

Die SPD-Fraktion im Gemeinderat Ober- Olm ist der Auffassung, dass mit der Ausweisung nur dieser (anteiligen) Fläche innerhalb der Gemarkung der VG Nieder-Olm der Windenergienutzung nicht in hinreichender und substantieller Weise Raum verschafft wird. Mit dieser einzigen benannten Fläche liegt der Anteil der der Windenergie zur Verfügung gestellten Fläche unter 3% der Gesamtfläche der VG Nieder-Olm. Dieses Ergebnis ist aus unserer Sicht rechtlich nicht haltbar. Es ist daher zu überprüfen, ob weitere Flächenausweisungen, insbesondere in der größten Gemarkung der Verbandsgemeinde, Ober-Olm möglich sind. Dies gilt auch insbesondere nach der Veränderung der Flugrouten beim An- und Abflug auf den Flughafen Frankfurt/ Main. Für die OG Ober-Olm bedeutet dies, dass zu prüfen ist, ob sich Schutzzonen verändert haben und somit Ausweisungen in unserer Gemarkung möglich sind. Bei strikter Umsetzung dieses Entwurfs zum Teilplan Windenergie des Regionalplans besteht die Gefahr, dass im Ergebnis eine Verhinderungsplanung für die Gemarkung Ober-Olm vorliegt. Damit wird in unzulässiger Weise in die Planungshoheit der Gemeinde eingegriffen. Dies sollte möglichst vermieden werden. Es wird darauf hingewiesen, dass wir das derzeitige regionalplanerische Konzept nicht für rechtmäßig und mit den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang stehend ansehen. Dieses Planungskonzept bewirkt, dass zuwenig Vorrangfläche im gesamten Planungsraum, nicht nur bezogen auf die VG Nieder-Olm, ausgewiesen werden soll. Maßgeblich sind für die Frage der rechtmäßigen Festlegung von Vorhabenstandorten für die Windenergienutzung die beiden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.03.2003, 4 C 4/02, NVwZ 2003, 738 ff. und vom 23.07.2008, 4 B 20/08, BauR 2008, 2009. Insbesondere die zuerst zitierte Entscheidung enthält Vorgaben für die rechtsfehlerfreie Ausweisung von Vorrangflächen im Regionalplan. Danach ist der Ausschluss von Windenergieanlagen auf Teilen des Plangebietes nur zu rechtfertigen, wenn der Plan sicherstellt, dass sich Windenergieanlagen an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen. Dem Plan muss daher ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegen, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots gerecht wird. Hierbei muss der Plangeber die Entscheidung des Gesetzgebers, Windenergieanlagen im Außenbereich zu privilegieren, besonders beachten und für Windenergienutzung im Plangebiet in substantieller Weise Raum schaffen, vgl. hierzu insbesondere BVerwG, Urt. v. 13.03.2003, Rdnr. 15, a.a.O. Gerade erst am Montag, 28. März 2011 war in der Mainzer Allgemeinen Zeitung zu lesen, dass das OVG in Kassel den Regionalen Raumordnungsplan für Nordhessen für nichtig erklärt hat, weil in diesem Plan der Windenergie nicht ausreichend Raum zur Entfaltung gegeben wird. Entgegen der Stellungnhame des Vorsitzenden der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe zu diesem Thema, wird auch die derzeitige Entwurfsfassung des Regionalplans Rheinhessen-Nahe diesen Anforderungen nicht gerecht. Im Ergebnis wird zu wenig Vorrangfläche ausgewiesen. Dies liegt an der zu strikten Handhabung von zu strengen Ausschlusskriterien, was unzulässigerweise die Ausweisung von weiteren Vorrangflächen beschränkt und verhindert. Zweifelhaft ist bereits, ob bestimmte hier angewendete beschränkende Ausschlusskriterien überhaupt zulässig sind. Dies gilt für die Beschränkungen im Hinblick auf die maximale Größe der Vorrangflächen von 400 ha wie auch insbesondere die willkürlich festgelegte Mindestgröße von 50 ha (vgl. im Einzelnen hierzu insbesondere Leitlinie 2, Seite 12 des regionalplanerischen Konzepts). Auch ist das Kriterium des Mindestabstands zwischen den Vorranggebieten viel zu starr. Vieles spricht dafür, dass bereits diese Kriterien zu streng sind. Selbst wenn man insoweit eine Zulässigkeit der einzelnen Restriktionskriterien dem Grunde nach noch bejahen sollte, führt jedoch deren kumulative Anwendung zu einem unzulässigen und nicht akzeptablen Ergebnis. Denn letztlich werden nur 1,66% der Gesamtfläche des Planungsraums der Windenergie zur Verfügung gestellt, was im Ergebnis nicht mehr an der untersten Grenze liegt, sondern zu wenig ist. Hierbei sind noch nicht herausgerechnet, die aufgrund von Schutzvorschriften (z. B. Sicherheitsabstände von Straßen, Leitungen etc.) für eine Nutzung real gar nicht in Frage kommen und wodurch sich der Prozentsatz weiter verringert. Bei der Ausweisung der Vorrangflächen sollte auch darauf geachtet werden, dass diejenigen Städte und Gemeinden, in deren Gemarkung Flächen ausgewiesen werden, in der Lage sind, die notwendige Kompensation für den Eingriff in Natur und Landschaft in der eigenen Gemarkung zu erbringen. Je nach Größe sind pro WEA bis zu 4 ha Ausgleichsfläche zu erbringen. Die Ausweisung von Vorrangflächen darf insbesondere in Rheinhessen nicht dazu führen, dass ein Markt für Ausgleichsflächen künstlich geschaffen wird und aufgrund der hohen Wertigkeit der rheinhessischen Ackerböden dann der Ausgleich in anderen Regionen durchgeführt wird oder der Preis/ m² Ackerfläche in exorbitante Höhen steigt. Es sollte vielmehr von Anfang an in den Kriterienkatalog zur Ausweisung mit aufgenommen werden, dass die Kommune, in der solche Flächen ausgewiesen werden, auch in der Lage ist, den geforderten Ausgleich zu erbringen. Heribert Schmitt (Ortsbürgermeister) Renate Wiedenhöft (Beigeordnete) Raimund Bär (Fraktionsvorsitzende) Gisela Böckl (stv. Fraktionsvorsitzende) Eva-Luise Greb (stv. Fraktionsvorsitzende) Heinz Dehos Karl-Heinz Greb Karl Mombächer Brigitte Weifenbach Volker Weppner

 
 

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