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SPD Ober-Olm

Antrag zum Wohnprojekt gemeinschaftliches Wohnen, hier Anhörung

Anträge und Anfragen

Auch diese Anfrage der SPD-Fraktion war leider nicht Teil der Tagesordnung im Gemeinderat. Deshalb an dieser Stelle die Veröffentlichung. Die Anhörung erfolgt in der Ratssitzung vom 7.05.2019. 

 

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Becker,

die Verwaltung plant erfreulicherweise den Antrag der SPD-Fraktion vom 16.01.2016 sowie das von der Seniorenvertretung zu Beginn 2018 in Erinnerung gerufene Projekt des gemeinschaftlichen betreuten Wohnens aufzunehmen und zur Umsetzung zu führen. Leider war die Terminauswahl für die vom Rat eingesetzte Arbeitsgruppe sehr kurzfristig in die Vorweihnachtszeit gelegt und auch der Folgetermin noch in den Weihnachtsferien anberaumt. Dies empfinden wir als sehr unglücklich, gerade in Anbetracht der Tatsache, dass bisher schon sehr viel Zeit für dieses wichtige langwierige Projekt verstrichen ist.

Wir haben der Sitzung des Arbeitskreises beigewohnt, sind jedoch der Meinung, dass für die Arbeit dieses Arbeitskreises schon zu viele Vorgaben gemacht wurden. Das bestätigt auch den Eindruck, der sich auch aus der Powerpointpräsentation der Ratssitzung vom 04.12.2018 ergeben hat, in der „eine attraktive Wohnanlage in Trägerschaft der Gemeinde“ als die einzige Alternative angegeben wurde. Nicht diskutiert sind Lösungsmodelle über z. B. eine Genossenschaft, eine Bürgerstiftung oder einen Verein.

Im Rat wurde zugesichert, ergebnisoffen zu diskutieren. Wir erwarten nun, dass zumindest alle Möglichkeiten der Umsetzung intensiv mit Fachleuten diskutiert werden, damit die für unsere Gemeinde optimale Lösung gefunden werden kann. Erst wenn das entschieden ist, ist unserer Meinung nach die finanzielle und bauliche Umsetzung zu konkretisieren.

Die SPD Ober-Olm stellt vor diesem Hintergrund in der Gemeinderatssitzung am 05.02.2019 einen Antrag auf Anhörung gem. §35 II der Gemeindeordnung. Sie macht damit von ihrem Minderheitenrecht Gebrauch. Zu dieser Anhörung bitten wir wesentliche Akteure aus Rheinland-Pfalz zu laden, die zum einen Initiatoren oder Betreiber unterschiedlichster Projekte sind bzw. Projekte bisher begleitet und zur Umsetzung gebracht haben. Solche Institutionen sind z.B. die Landeszentrale für Gesundheitsförderung oder die LAG Gemeinschaftliches Wohnen.

 
 

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