SPD fordert gute Lösung für rechtswidrige und gefährliche Parkplatzsituation vor der VR-Bank
In der Gemeinderatssitzung vom 25. September 2014 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ober-Olm den Auftrag erteilt, zur Umgestaltung der Parkplätze an der VR-Bank in der Bahnhofstraße Kontakt mit der Eigentümergemeinschaft aufzunehmen. Weitere Maßnahmen, insbesondere auch die Umsetzung, wurden hier und auch in folgenden Sitzungen bis heute nicht beschlossen.
Das damalige Anliegen wurde von der Eigentümergemeinschaft zuletzt im Jahr 2015 abgelehnt. Umso überraschter waren wir, als kurz vor der Ortsbürgermeisterwahl am 14. September 2018 die Ummarkierung durch eine externe Firma erfolgte. Dadurch sind aus drei hintereinander liegenden, fünf senkrecht angeordnete Parkplätze auf dem Privatgelände der Eigentümergemeinschaft entstanden. Hierzu wurde der öffentliche Bürgersteig miteinbezogen. Zwei dieser Parkplätze sind keine fünf Meter lang und damit unstrittig unzulässig.
Diese Maßnahme wurde ohne weitere Information des Gemeinderates umgesetzt. Unsere Recherchen haben ergeben, dass die Verkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Nieder-Olm auf Bitten der Ortsgemeinde die Ummarkierung in Auftrag gegeben hat. Eine schriftliche verkehrsbehördliche Anordnung sei nicht erfolgt und auch nicht notwendig, da man annahm, dass es sich ausschließlich um Privatgelände handele.
Erst auf unser Drängen wurden die Besitzverhältnisse überprüft und festgestellt, dass sich, angrenzend an die Landesstraße L 427, ein ca. 2,50 m breiter Fußweg im öffentlichen Eigentum befindet. Weiterhin ist keine Umwidmung der öffentlichen Verkehrsflächen (Öffentlicher Bürgersteig zu privater Teilparkfläche) sowie keine Widmung des nunmehr als öffentlicher Gehweg genutzten privaten Grundstücksteils erfolgt. Gemeinderatsbeschlüsse liegen hierzu ebenfalls nicht vor.
In keinem Falle handelt es sich in diesem Zusammenhang in einer Gemeinde wie Ober-Olm um einen Geschäftsvorgang der laufenden Verwaltung der Ortsgemeinde, so dass es keiner weiteren Gremienbeschlüsse bedurft hätte. Eine Stellungnahme der zuständigen Behörden „Landesbetrieb Mobilität (LBM)“ und Polizei hätte unbedingt eingeholt werden müssen. Weiterhin ist vor Durchführung der Maßnahme keine Vereinbarung mit der Eigentümergemeinschaft geschlossen worden, die die Verkehrssicherungspflichten und die damit zusammenhängenden Haftungsfragen regelt und eindeutig klärt.
Die Neugestaltung der Parkplätze ist rechtswidrig und führt zu einer erheblichen Gefährdung für Parkplatznutzer, Fußgänger und Verkehrsteilnehmer, die die Landesstraße befahren. Die neue Situation führt zu vielen ungeklärten verkehrs-, haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen. Auf Drängen der SPD sind die beiden zu kurzen Parkplätze mittlerweile gesperrt worden. Das ist natürlich keine zufriedenstellende Lösung. Nur durch eine bauliche Maßnahme auf dem Privatgelände und eine Verlängerung der Parktaschen kann eine gute Parkplatzsituation erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund fragt die SPD: Wann wird der durch die neue Parkplatzmarkierung rechtswidrig geschaffene Zustand vor dem Objekt Bahnhofstr. 27 beseitigt? Was beabsichtigt die Ortsgemeinde unterstützend zu tun, damit die Gefahren für Fußgänger und Autofahrer schnellstmöglich beseitigt werden?