Die in der Presse seitens der CDU diskutierten Änderungswünsche sind im Wesentlichen kostentreibend oder aber (noch) nicht relevant, da sie räumlich nicht den derzeitigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pfannenstiel IV betreffen, so die Fraktionsvorsitzenden Doris Leininger-Rill (FWG) und Raimund Bär (SPD).
Keine weiteren Verzögerungen und Verteuerungen beim Baugebiet Pfannenstiel IV
Pressemitteilung
Keine weiteren Verzögerungen und Verteuerungen beim Baugebiet Pfannenstiel IV
Die in der Presse seitens der CDU diskutierten Änderungswünsche sind im Wesentlichen kostentreibend oder aber (noch) nicht relevant, da sie räumlich nicht den derzeitigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pfannenstiel IV betreffen, so die Fraktionsvorsitzenden Doris Leininger-Rill (FWG) und Raimund Bär (SPD).
Der von der CDU beabsichtigte Ausweis zusätzlicher Grünfläche und weiterer öffentlicher Parkplätze wird die Grundstücke, vorsichtig gerechnet, um wenigstens 10.000,00 € pro Grundstück durch Ver-ringerung der Nettobaulandfläche verteuern. Es sind im Rahmen des Ökokontos der Gemeinde Ober-Olm genügend externe Ausgleichsgrünflächen vorhanden, um die beabsichtigten Eingriffe in die Natur entsprechend auszugleichen. Da zukünftig die Ausweisung von Bauflächen in der übergeordneten Bauleitplanung stark restriktiv geregelt sein wird, sollten im anstehenden Bebauungsplanverfahren nicht weitere Bauflächen ohne Not preisgegeben werden. Es ist auch aus gestalterischen Gründen keine Erforderlichkeit der Ausweisung weiterer Grünflächen im Plangebiet gegeben. Neben den im Plan vorgesehenen elf öffentlichen Stellplätzen sind auf den Baugrundstücken jeweils gesondert private Stellplätze auszuweisen. Damit ist genügend Parkraum vorgesehen.
Die Berücksichtigung der Fußgängerampel in Höhe der Bushaltestelle ist für das aktuell in Rede steh-ende Plangebiet „Pfannenstiel IV“ nicht relevant. Von Bedeutung wird dies erst bei der Umsetzung weiterer Plangebiete. Die Aufstellung einer Ampel wird durch die zuständige Verkehrsbehörde angeordnet und obliegt somit nicht der Gemeinde Ober-Olm.
Bis zum endgültigen Ausbau eines sich anschließenden weiteren Plangebietes wird es weiterhin eine provisorische fußläufige Anbindung geben müssen. Der Lärmschutz wird jedoch notwendig, da die veränderte Höhenlage der Straße zum Plangebiet IV den Schutz der dahinterliegenden Gebäude erforderlich macht.
Der Plan sollte nunmehr umgehend zur weiteren Prüfung der Planungsdetails (z.B. Straßenbreiten) an die zuständigen Fachbehörden weitergereicht werden. Nach deren Rückäußerung müssen die Gemeindegremien eine Abwägung vornehmen und mögliche Änderungswünsche beraten. Anschließend wird das formgebundene Offenlegungsverfahren für alle Bürger durchgeführt. Nach einer erneuten Abwägung der Anregungen schließt sich die Beschlussfassung durch den Gemeinderat an. Somit gibt es noch genügend Raum für fundierte Erörterungen, Änderungen und Ergänzungen des Planentwurfs.
Die Kaufverhandlungen zum Erwerb der Grundstücke waren sehr langwierig. Dies wurde aber bewusst dem baurechtlichen Enteignungsverfahren vorgezogen.
Die Einhaltung des weiteren gesetzlichen Verfahrens halten wir für angemessen. Davon abzuweichen verzögert unseres Erachtens die Entscheidungsprozesse und beschleunigt sie nicht.
Pressemitteilung 22.02.2013 SPD- und FWG-Fraktionen im GR Ober-Olm
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